Die Lese ist in vollem Gange: Nach und nach liefern Winzer aus Bockenheim den Most aus Rieslingtrauben an das Weingut Sonnenhof. Die Winzer Karl und Christian Schäfer bauen damit wieder den weißen Marathonwein aus, der dann am 10. April 2022 an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Weinstraßenmarathons verteilt wird. „Dieses beliebte Präsent hat Tradition und wir freuen uns, dass die Bockenheimer Winzerschaft uns nun wiederholt unterstützt“, sagt Rolf Kley, Marathonkoordinator im Kreishaus.
Pünktlich zum Beginn der Anlieferungen trafen sich in der vergangenen Woche der Vorsitzende der Bauern- und Winzerschaft Kurt Janson jun., Winzer Christan Schäfer, Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, Organisator Rolf Kley und der wirtschaftliche Leiter des Marathons, Klaus Mattern vom TSV Bockenheim (auf dem Bild von links). „Wir haben ein paar der reifen Trauben verkostet, die bald im Marathonwein landen werden und auf den neuen Jahrgang angestoßen. Das wird wieder ein hervorragender Wein, auf den sich die Marathonis freuen können“, ist Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld überzeugt.
Neben dem weißen Teilnehmerwein wird es 2022 auch wieder den roten Siegerwein geben, einen Dornfelder. Seit dem Marathon 2016 liefert die Bauern- und Winzerschaft aus Bockenheim den Rebensaft für die beiden Weine. Mitverantwortlich und Initiator für diese Kooperation war der damalige Vorsitzende der Bauern- und Winzerschaft, Kurt Janson. „Wir sind sehr froh über diese Zusammenarbeit“, bedankt sich Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld bei den Winzern.
Zum 31. Oktober endet die erste Anmeldephase für den Marathon Deutsche Weinstraße am 10. April 2022. Die Startgebühr beträgt bis Ende Oktober für die Marathonstrecke 44 Euro, 32 Euro für den Halbmarathon und für den Duo-Marathon 66 Euro. Danach sind es 49, 37 und 76 Euro. Für den Halbmarathon wurde das Teilnehmerlimit erhöht, dennoch sind die Plätze knapp. Der offizielle Meldeschluss ist am 13. März 2022. Nachmeldungen am Tag vor dem Lauf im April sind nur möglich, wenn das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist.
Zum Schutz aller am Marathon Beteiligten behält sich der Veranstalter in Abhängigkeit von der Entwicklung der Gesundheitslage vor, von den Teilnehmenden und Begleitpersonen ggf. Gesundheitsnachweise zu fordern. Sollten Teilnehmende die Nachweise nicht vorlegen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Laufveranstaltung und Erstattung des Startgeldes. Die Veranstalter bitten ausdrücklich darum, die Teilnamebedingungen zu beachten.