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Vienna City Marathon jetzt offiziell genehmigt

27.08.21
Quelle: Pressemitteilung

Es gibt grünes Licht für den Vienna City Marathon (VCM). Die behördliche Genehmigung zur Durchführung von Österreichs größter Aktivsportveranstaltung am 11. und 12. September 2021 liegt dem Veranstalter seit heute offiziell vor. Das bei der Wiener Gesundheitsbehörde MA 15 eingereichte und vor einer Woche öffentlich präsentierte Covid-Präventionskonzept wurde in allen Punkten gutgeheißen.

 

Starkes Signal für Rückkehr von Laufveranstaltungen

 

„Das sind sehr gute Neuigkeiten für den Sport, für Wien und für unsere Gesellschaft. Wir sind bereit, ein starkes Signal für die Rückkehr von großen Laufveranstaltungen zu setzen. Alle können mit einem guten Gefühl an den Start kommen“, sagt Veranstalter Wolfgang Konrad.

„Es freut uns sehr, dass der Weg zum Comeback jetzt frei ist. Es war immer unsere Überzeugung, dass der Marathon auch in Pandemiezeiten begeisternd und verantwortungsvoll organisiert werden kann. Das dürfen wir nun umsetzen. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die uns auf dem Weg der Vorbereitungen begleitet haben“, sagt VCM-Organisationsleiter Gerhard Wehr.

 

Anmeldung für Samstag-Bewerbe noch möglich

 

Auf www.vienna-marathon.com ist die Anmeldung für die am Samstag, 11. September durchgeführten Läufe noch möglich: für den Vienna 10K, den VCM Kinderlauf (2 km) und den Daily Mile Run (1,6 km) bis 5. September, für den Coca-Cola Inclusion Run (1 km) bis 10. September.

 

 

 

„Umsichtige Vorgangsweise“ wird gelobt

 

Die „umsichtige Vorgangsweise“ des Präventionskonzepts wird im Bescheid „aus amtsärztlicher Sicht besonders positiv“ hervorgehoben. Kernpunkt des mit fachlicher Unterstützung von Dr. Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien erarbeiteten Konzepts ist, dass alle Läuferinnen und Läufer einen aktuellen, negativen Covid-Test vorweisen müssen. Gezielte Hygiene- und Entzerrungsmaßnahmen schaffen zudem mehr Platz für die Läuferinnen und Läufer bei einem auf rund 60 Prozent Teilnehmerfeld gegenüber 2019.

Selbstverständlich ist im Bescheid der MA 36 festgehalten, dass Adaptierungen vorzunehmen sein werden, wenn zum Zeitpunkt der Veranstaltung andere bundes- oder landesrechtliche Richtlinien in Kraft sind als dies derzeit bekannt ist. Die bereits vorliegende Verordnung des Gesundheitsministeriums für September und die angekündigten Änderungen für die Stadt Wien zur Gültigkeitsdauer von Tests ab 1. September haben auf die Anwendung des Präventionskonzepts jedoch keine Auswirkungen und ermöglichen die Durchführung der Veranstaltung.

 


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