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Keine Perspektive für Lauf-Veranstaltungen?

08.07.21
Quelle: Pressemitteilung/GRR/Horst Milde

Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder wirft mehr Fragen als Antworten auf – GRR fordert Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zum Handeln zum Wohle der Lauf-Veranstalter auf

Der sehnlichst erwartete Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder ist für die Lauf-Veranstalter nach Ansicht von German Road Races (GRR) e.V. ernüchternd und zeigt keine Perspektive für die Organisatoren der in der zweiten Jahreshälfte anstehenden Lauf-Veranstaltungen auf.

 „Der uns vorliegende Beschluss befasst sich vorrangig mit der nZulassung von Zuschauern bei Sport-Großveranstaltungen, gibt aber keine Anhaltspunkte, wie viele Teilnehmer unter welchen Bedingungen starten dürfen“, so Horst Milde, der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Lauf-Veranstalter. „Wir brauchen für unsere Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte dringend klare Anweisungs- und Durchführungsbestimmungen, sonst ist zu befürchten, dass Veranstaltungen wegbrechen!“

Die von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Anfang Juni eingesetzte Länderarbeitsgruppe hat Leitlinien festgelegt, die nun von den Staats- und Senatskanzleien der Länder beschlossen wurden. Dabei geht es weniger um die Zulassung von Sport-Großveranstaltungen, sondern vielmehr um die Zulassung von Zuschauern.

So heißt es im Umlaufbeschluss vom 6. Juli 2021, dass man „große Sportveranstaltungen mit Zuschauerzahlen über 5000 rechtzeitig zum Start der jeweiligen deutschen Profiligen bzw. Pokalwettbewerbe“ anstrebe. Dieser schränkt zugleich aber ein, dass „Grundlage für die Zulassung von Zuschauenden zu großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter … die erforderlichen Vorgaben der Corona-Eindämmungsverordnungen der Kommunen und der Länder sowie die Schutz- und Hygienekonzepte der betroffenen Sport- und Ligaverbände“ seien.

German Road Races appelliert nicht zuletzt aufgrund des Umlaufbeschlusses an den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), sich verstärkt um die große Anzahl der Freizeit und Hobbyläufer zu kümmern, die auf „grünes Licht“ für eine der vielen in den Herbstmonaten terminierten Lauf-Veranstaltungen mit großer Ungeduld warten.

„Olympische Spiele und Nachwuchs-Kontinentalmeisterschaften sind ein Aufgabenfeld des Dachverbandes, die Durchführbarkeit von Laufveranstaltungen, die gerade in der zweiten Jahreshälfte Hunderttausende von Läufern aller Leistungs- und Alterskategorien bewegen, ist aber eine nicht minder wichtige Aufgabe.

 

 

Hier erwarten wir vom DLV ein engagiertes Vorgehen mit Hygiene- und Durchführungskonzepten. Zumal nachweislich bekannt ist, dass Laufveranstaltungen nicht zu Infektionstreibern zählen. Wenn hier nicht umgehend gegengesteuert wird, dann stirbt ein Stück Bewegungskultur!“ blickt Horst Milde mit großer Sorge auf die kommenden Wochen und Monate.

Und hier kommt der nächste „Fallstrick“ für die zudem in den Beschlüssen nicht einbezogenen Lauf-Veranstalter, denn die Leitlinien sind lediglich bis zum 11. September 2021 befristet. Somit besteht nach nunmehr eineinhalb Jahren Zwangspause für die Lauf-Veranstalter und die mit der Durchführung eingebundenen Dienstleistungsbereiche auch weiterhin keinerlei Planungssicherheit. Eine Offensive seitens der Bundesregierung und der Länderregierungen jedenfalls sieht anders aus.

Was bleibt, das ist der fatale Eindruck, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung nach gesundheitsbewusstem Leben mit einem aktivem Sporttreiben ganz an das Ende der Fahnenstange gerückt sind.

 

 


 
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