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Wichtiger Hinweis zum Freiburg Marathon

21.03.05
Quelle:

Veröffentlichung des Badischen-Leichtathletik Verbandes (BLV)

 

Der Badische Leichtathletik-Verband (BLV) sieht sich in der Pflicht, ausdrücklich auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:

 

Wir möchten mit dieser Veröffentlichung allen Teilnehmern am Freiburg Marathon bekannt geben, dass es sich hierbei um einen nicht genehmigten und somit um einen schwarzen Lauf handelt. Dies hat für evtl. Teilnehmer folgende Konsequenzen:

  1. Die Ergebnisse dieses Laufes sind nicht wertungsfähig und können nicht in die Bestenlisten aufgenommen werden!
  2. Gemäß Regel 22 der IAAF kann der jeweilige nationale Dachverband, also hier der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV), Personen die an einem nicht genehmigten Lauf teilnehmen, mit einer Wettkampfsperre belegen!

Um eventuelle Nachteile für Teilnehmer des Freiburg Marathons zu vermeiden, wird durch diese Veröffentlichung im offiziellen Verbandsorgen des dafür zuständigen Landesverbandes, hier des Badischen Leichtathletik-Verbandes, ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

 

Franz-Josef Eckstein BLV-Präsident

 

Informationen: Mein Freiburg Marathon
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