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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Veranstalter

18.07.08
Quelle: Red. m4y

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung

Aufgrund des Todes der zwei Läufer beim Zugspitz-Extremberglauf vergangenen Sonntag ermittelt nun die Staatsanwaltschaft München gegen den Veranstalter, Peter Krinninger, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Laut Staatsanwaltschaft komme eine Mitverantwortung des Organisators in Betracht, insbesondere sei es nicht unvorhersehbar gewesen, dass das Wetter am Veranstaltungstag umschlage.


Die bisherigen Untersuchungen wurden Wetterdaten ausgewertet und Zeugen vernommen, darunter auch Peter Krinninger als Veranstalter. Vorwürfe, erhoben von Experten und Teilnehmern des Laufes, nach denen das Rennen hätte abgesagt oder abgebrochen werden müssen, wies Krinninger ebenso zurück wie den Vorwurf des schlechten Krisenmanagements.

 

Informationen: Zugspitz-Extremberglauf
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