Sportunfälle sind keine Seltenheit. Oft deckt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Schäden ab. Welche Möglichkeiten gibt es, um sich umfänglich abzusichern?
Unfälle in der Freizeit und beim Sport passieren schnell. Eine Unachtsamkeit im Gelände und der Crosslauf endet in der Ambulanz. Ein übermütiger Zuschauer an der Strecke, es kommt zum Zusammenstoß und die Muskelfaser ist gerissen. Schnell kann aus der Leidenschaft Marathonlauf ein Martyrium werden, insbesondere dann, wenn Unbeteiligte betroffen werden.
Sport in regelmäßiger Form ist gesund für Körper und Geist und baut zudem noch Stress ab. Auch in Deutschland erkennen das immer mehr Menschen. Bereits 2019 waren laut Statista knapp 12 Millionen Deutsche aktiv – Tendenz weiterhin steigend. Mit der Aktivität erhöht sich auch die Unfallgefahr. Nach Angaben des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) ereignen sich im Jahr ca. 1,5 Millionen Sportunfälle. In der Regel sind die Verletzungen geringeren Ausmaßes. Verstauchungen, Verrenkungen und Zerrungen sind an der Tagesordnung. In vielen Fällen tragen Freizeitsportler aber auch schwerere Verletzungen davon. Im Extremfall werden Fremdschäden verursacht, unerwartete finanzielle Folgeerscheinungen treten auf.
Die Unfall- und Verletzungsgefahr wird im Allgemeinen unterschätzt, überwiegt doch bei Sport und Spiel die Freude an der Bewegung. Zwar gehen besonders die Fußballer bei Betreten des Feldes ein erhöhtes Risiko ein. Aber auch in anderen Sportarten wie zum Beispiel Laufen ist laut GDV der Anteil an Sportverletzungen besonders im Winter nicht zu unterschätzen. Die direkten medizinischen Behandlungskosten übernimmt zwar die gesetzliche Krankenversicherung, doch bei den Folgekosten bleibt sie eher zugeknöpft. In vielen Fällen führt das zu Einbußen. Besonders für Selbstständige drohen Einkommensverluste und bei bleibenden Schäden ist in manchen Fällen die Existenz in Gefahr, wenn die Folgen dauerhafter Art sind.
Daneben geht es beileibe nicht nur um die langwierigen Verletzungen und Folgekosten am eigenen Körper und Bewegungsapparat. Schnell wird jemand anderes verletzt oder es entsteht ein Sachschaden an fremdem Eigentum. Je nach Höhe des Schadens kann ein solcher ins Geld gehen. Deshalb empfehlen Experten für Hobby- und Freizeitsportler neben der gesetzlichen Krankenversicherung einen zusätzlichen Versicherungsschutz, um gegen alle Eventualitäten gefeit zu sein.
Im Hinblick auf das Leistungspaket gibt es kaum Unterschiede in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird jedoch ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt, sieht die Sachlage anders aus. In jedem Fall sollten die Leistungen der einzelnen Anbieter vor Abschluss miteinander verglichen werden.
Eine der wichtigsten Versicherungen für Sportler ist die Haftpflichtversicherung. Das gilt bei Individualsportarten für Läufer, Skifahrer und Radfahrer ebenso wie im Bereich Mannschaftssport. Dabei ist es wichtig, dass sogenannte Fremdschäden in den Schutz mit einbezogen werden.
Wer andere schädigt, muss für die Folgen aufkommen. Kommt es beim Marathontraining zu einem Sachschaden, bleiben die Folgekosten überschaubar. Diffiziler wird die Angelegenheit, wenn weitere Teilnehmer zu Schaden kommen. Insbesondere bei Personenschäden werden oft Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Deshalb scheint eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar, damit diese Schäden nicht den eigenen Geldbeutel belasten.
Jede Sportart hat ihr eigenes Unfallrisiko und diesem ist der Versicherungsschutz anzupassen. Wer sich finanziell gegen die Folgen bleibender Schäden absichern möchte, ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung allein schlecht beraten. Der Leistungsumfang ist begrenzt und geht über eine gewisse Grundversorgung nicht hinaus.
Eine private Unfallversicherung weitet den eigenen Schutz dahingehend aus, dass im Falle von dauerhaften Folgeschäden ein gewisser finanzieller Ausgleich erfolgt. In der Regel geschieht das als Einmalzahlung oder in Form einer Unfallrente, die monatlich ausgezahlt wird. Der Sportler sollte darauf achten, dass der Tarif die sogenannten „Eigenbewegungen“ abdeckt. Die Definition des Unfalls geht nämlich von Einwirkungen von außen aus. Ohne diese Klausel ist ein Umknicken beim Laufen oder ein Kreuzbandriss im Wald nicht abgedeckt.
Diese tritt dann in den Fokus, wenn der Sportler der Alleinernährer ist. Sport stärkt zwar das Herz-Kreislauf-System, aber einige Sportarten haben ein erhöhtes Risiko. Ist der Tod die Folge, steht für die Familie dann neben der Trauerarbeit oftmals noch der Existenzkampf an. Mit einer Risikolebensversicherung kann diesem Szenario ein Riegel vorgeschoben werden.