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Freispruch im Zugspitz-Prozess

02.12.09
Quelle: Red. m4y

Peter Krinninger, Veranstalter des Zugspitz-Extremberglaufes, ist vom  Amtsgericht Garmisch  vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die zuvor per Strafbefehl verhängte Geldstrafe muss nicht bezahlt werden.

In der Urteilsbegründung verwies Richter Paul Pfluger  auf die „eigenveranwortliche Selbstgefährdung“ der teilnehmenden Sportler und sah es als nicht erwiesen an, dass Krinninger den Tod von zwei und die Verletzung von neuen weiteren Läufern fahrlässig verursachte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 13.500 Euro gefordert.

Das Gericht folgte den Argumenten von Verteidiger Stefan Beulke, der in einem einstündigen Plädoyer ausführte, dass die im Prozess befragten Läufer bestätigt hätten, dass der Veranstalter die Teilnehmer aufgefordert habe, sich warm anzuziehen. Außerdem seien sie davon informiert worden, dass es zu Schneefall kommen könne. 

Über den extremen Wetterumschwung sei Krinninger selbst erst informiert worden, als die zu Tode gekommenen Läufer die letzte Kontrollstelle am Restaurant Sonnalpin bereits passiert hatten.  Bei der Autopsie der beiden verstorbenen Läufer gab es verschiedenen Presseveröffentlichungen zufolge offenbar Hinweise auf leistungssteigernde Mittel.

Staatsanwältin Kristina von Ehrenstein ließ offen, ob sie in die Berufung geht.

 

Informationen: Zugspitz-Extremberglauf
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